Der Begriff Datenschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die dazu dienen, personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen.
Missbrauch ist die Verletzung des Grundrechts einer natürlichen Person, selbst darüber zu entscheiden, welche Daten sie über sich öffentlich macht, und wie mit diesen Daten umgegangen werden soll. Auch wenn die Grundfreiheit über Gesetze mit Auskunftspflicht eingeschränkt werden, beibt das Grundrecht bestehen, dass die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten nicht zu persönlichen Benachteiligungen führt.
Zu den personenbezogenen Daten gehören alle Informationen zu einer natürlichen Person oder solche, die eine Person identifizierbar machen.
Dies natürliche Person wird im Folgenden als "betroffene Person" bezeichnet.

Zuletzt geändert: Mittwoch, 4. September 2019