Abschnittsübersicht

Kursübersicht

    • Die Schule ist nicht der einzige Arbeitsplatz eines Lehrers, einer Lehrerin. Ein großer Teil der Arbeit findet auch am häuslichen Arbeitsplatz statt oder wo immer man in der modernen digitalen Welt heute arbeiten mag. Der Prozess findet auf digitalen Endgeräten statt wo auch die Ergebnisse gespeichert werden. Solange es sich dabei um Unterrichtsvorbereitungen, Arbeitsmaterialien für die Schülerinnen und Schüler oder sonstige Planungen handelt, gibt es keine Berührungen mit dem Datenschutz.
      In dem Moment, wo Namen mit anderen Informationen verknüpft gespeichert werden, sind die Regelungen des Datenschutzes zu beachten.

      Hierzu sagt die VO-DV I im § 2, Absatz 2:
      "Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern in privaten ADV-Anlagen von Lehrerinnen und Lehrern für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 8 DSG NRW (Version vor dem 25.05.2018, der Verf.)  enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter.
      Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird.
      Die für die Verarbeitung zugelassenen
      Daten ergeben sich aus der Anlage 3.
      [...] Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, der Schulleiterin oder dem Schulleiter alle Auskünfte zu erteilen, die für die datenschutzrechtliche Verantwortung erforderlich sind."

      Dies wird in der Dienstanweisung 10-41/4 vom 19.01.2018 "Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Schule" im Absatz 11 erneut hervorgehoben und im Hinblick auf die Anforderungen an die Sicherheit der Daten präzisiert.

    • Die Handreichung liefert ausführliche Informationen zu den Intentionen der einzelnen Punkte mit Ursprung, Begründungen und Quellenangaben sowie Ausfüllhinweisen.


    • Bearbeiten sie die oben genannten Quellen und beschäftigen sie sich insbesondere mit dem Abschnitt Datensicherheit.