Die Wörter "rechtmäßig" und "rechtswirksam" weisen auf Einschränkungen in den Grundsätzen hin, die den Zweck der Datenverarbeitung und die Form der Einwilligung betreffen.

Finden sie in ihren Aufzeichnungen entsprechende Textpassagen? Wenn ja, gut gemacht.
Wenn nicht, dann lesen Sie nochmal Artikel 6 der DSGVO und machen sich etsprechende Notizen!