Eine weitere Verkürzung der bisherigen Texte führt zu den zwei Basisaussagen des Datenschutzes in der Schule:

1.  Die Erhebung , Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
     ist verboten.

     Es sei denn:

a) Sie wird durch eine Rechtsvorschrift erlaubt.

b) Der Betroffene hat dem rechtswirksam zugestimmt.

 

2.  Es ist sicherzustellen, dass personenbezogene Daten
     nur befugten Personen zur Kenntnis gelangen.