Ich stimme dir zu! Besonders das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spielt hier eine große Rolle. Es bedeutet, dass jede Person selbst entscheiden darf, wer welche Daten über sie erhält und zu welchem Zweck sie verwendet werden.
Ich würde gerne noch ergänzen, dass nicht nur die Weitergabe an Dritte problematisch ist, sondern auch der unsachgemäße Schutz der Daten innerhalb des Systems. Wenn z. B. Mitarbeitende zu viele Berechtigungen haben oder Daten unverschlüsselt gespeichert werden, kann das ebenfalls eine Verletzung des Datenschutzes und damit der Grundrechte darstellen.
Ein Beispiel: Wenn Schülerdaten in einer Schulverwaltungssoftware nicht ausreichend gesichert sind und dadurch etwa die Noten, Adressen oder Gesundheitsinformationen unbefugt eingesehen werden können, wäre das ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre.
Ich würde gerne noch ergänzen, dass nicht nur die Weitergabe an Dritte problematisch ist, sondern auch der unsachgemäße Schutz der Daten innerhalb des Systems. Wenn z. B. Mitarbeitende zu viele Berechtigungen haben oder Daten unverschlüsselt gespeichert werden, kann das ebenfalls eine Verletzung des Datenschutzes und damit der Grundrechte darstellen.
Ein Beispiel: Wenn Schülerdaten in einer Schulverwaltungssoftware nicht ausreichend gesichert sind und dadurch etwa die Noten, Adressen oder Gesundheitsinformationen unbefugt eingesehen werden können, wäre das ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre.