Was meint "Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen" ?

Was meint "Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen" ?

von Patricia Dobler -
Anzahl Antworten: 1

  • Mit dem "Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen" ist z.B. das Recht darauf gemeint, dass Daten, die in einem System eingetragen sind, nicht einfach an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Wenn Daten doch an Dritte weitergegeben werden, dann würde dieses Grundrecht verletzt werden.


Als Antwort auf Patricia Dobler

Re: Was meint "Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen" ?

von Aysun Karabul -
Ich stimme dir zu! Besonders das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spielt hier eine große Rolle. Es bedeutet, dass jede Person selbst entscheiden darf, wer welche Daten über sie erhält und zu welchem Zweck sie verwendet werden.

Ich würde gerne noch ergänzen, dass nicht nur die Weitergabe an Dritte problematisch ist, sondern auch der unsachgemäße Schutz der Daten innerhalb des Systems. Wenn z. B. Mitarbeitende zu viele Berechtigungen haben oder Daten unverschlüsselt gespeichert werden, kann das ebenfalls eine Verletzung des Datenschutzes und damit der Grundrechte darstellen.

Ein Beispiel: Wenn Schülerdaten in einer Schulverwaltungssoftware nicht ausreichend gesichert sind und dadurch etwa die Noten, Adressen oder Gesundheitsinformationen unbefugt eingesehen werden können, wäre das ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre.