"Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht."
Dieses Grundrecht soll wiederum "gewährleisten, dass Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere [das] Recht auf Schutz personenbezogener Daten ungeachtet [der] Staatsangehörigkeit oder [des] Aufenthaltsorts gewahrt bleiben."
Dabebei geht es des weiteren "insbesondere [um die] Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren und Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen."
Niemand sollte aufgrund der unsachgemäßen Handhabung personenbezogener Daten in einem dieser Bereiche eingeschränkt, benachteiligt und/oder diskriminiert werden.