Die DSGVO dient dazu, die Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen zu schützen. Dabei wird der Schutz personenbezogener Daten, der in der Grundrechtecharta der EU unter dem Artikel 8 festgelegt wurde, gewährleistet. Aus nationaler Perspektive nimmt die DSGVO Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus dem allgemeinen Menschenrecht der Wahrung der Menschenwürde herleitet.