"Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen"

"Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen"

von Johanna Maria Schulte -
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Die Datenschutzgrundverordnung enthält Vorschriften zum Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren personenbezogenen Daten in der europäischen Union, wenn diese Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Dabei sind insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7 -Grundrechtcharta) und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 - Grundrechtcharta) zu nennen. In der DSGVO werden diese Rechte konkretisiert und durchsetzbar gemacht, denn im digitalen Zeitalter müssen diese Rechte effektiv geschützt werden. Sobald personenbezogene Daten (Name, Adresse, Gesundheitsdaten etc.) ohne Einwilligung einer natürlichen Person veröffentlicht, verarbeitet oder durch Überwachungstechnologien erfasst werden, stellt dies eine Verletzung des Grundrechts dar. Im digitalen Zeitalter geschieht dies beispielsweise durch Datenlecks, Hacking, Social-Media-Plattformen und App-Tracking. In Bezug zur Schule dürfen keine personenbezogenen Daten oder besondere Kenntnisse über Testergebnisse und Förderbedarfe etc. veröffentlicht werden, denn damit wird das Recht der Privatsphäre verletzt.